Verkehrsmedizinische Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV
in der Praxis erfolgen alle erforderlichen Untersuchungen zum Erwerb oder zur Verlängerung der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E und D, D1, DE, D1E sowie Untersuchnung für die ‘Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderungen’:
- Anlage 5 Nr. 1 FeV - ‘ärztliche Untersuchung’ (FEV zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)
- Anlage 6 FeV - 'Untersuchung des Sehvermögens' Anlage 6 (FEV zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5)
- Anlage 5 Nr. 2 FeV - ‘Psychometrische Untersuchungen’ - Leistungsuntersuchungen zur Fahrerlaubnis mit Fahrgastbeförderung / Personenbeförderungsschein / P-Schein bzw. entsprechend § 48 FEV bei Verlängerung zur Fahrgastbeförderung (Bus bzw. Taxi) - Führerschein zur Fahrgastbeförderung (FzF)
Informationen zu den einzelnen Untersuchungen finden sie hier: Untersuchungen - Infoblatt (PDF)
Folgende Formulare können sind zur ärztlichen Untersuchung auszufüllen und zum Termin mitbringen:
ESS-Fragebogen (PDF) & Anamnesebogen
Vereinbaren Sie verkehrsmedizinische Untersuchungstermine rechtzeitig !
- empfehlenswert sind Termine bereits 2-3 MONATE vor der Antragstellung bei der Führerscheinstelle.
Sollte bei der Untersuchung festgestellt werden, dass z.B. die Anpassungen einer Brille erforderlich ist, oder dass ergänzende Untersuchungen (bei Haus- oder Fachärzten) erforderlich sind, kann es dies zu Verzögerungen führen.
Beachten Sie die Gültigkeitsfristen der Bescheinigungen:
Bei Antragstellungen an einer Führerscheinstellen dürfen Bescheinigungen nach
- FEV Anlage 5 Nr. 1 (ärztliche Untersuchung) nicht älter als 1 Jahr*) sein
- FEV Anlage 5 Nr. 2 (Psychometrische Untersuchung) nicht älter als 1 Jahr*) sein
- FEV Anlage 6 FeV (Untersuchung des Sehvermögens) nicht älter als 2 Jahre*) sein
Nach Ablauf o.g. Fristen müssen Untersuchungen erneut durchgeführt werden.
[ *) Angaben ohne Gewähr - maßgeblich ist die aktuelle FeV ]
Führerschein … | Ärztliche Untersuchung | Untersuchung der Augen | Psychometrische Untersuchung | Untersuchungs |
LKW-Führerschein | X | X | ---- | Typ A |
— Personenbeförderung — | ||||
Bus Führerschein und Taxi (FzF) | X | X | X | Typ B |
Taxi -'P-Schein' - Verlängerung | X | X | ---- | Typ A |
Taxi - Verlängerung | X | X | X | Typ B |
Einzel-Untersuchung | Typ A5 / EUR_65 | Typ A6 / EUR_60 | Typ P / EUR_120 | [Stand 05-2025] |
Ggf. erforderliche Nachuntersuchungen/-testungen, oder zeitlicher Mehraufwand, sind nicht in Angebotspreisen enthalten und sind nach Aufwand zu vergüten.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben der Tabelle nur einen orientierenden Charakter haben (da in Einzelfällen evtl. abweichende Regelungen gelten können). Bei Fragen zum Genehmigungsverfahren, oder bei rechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte immer an die für Sie zuständige Führerscheinstelle.
(Die Angaben in der Tabelle sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr.)
Sprachen:
- Deutsch, Französisch, Englisch
Personen ohne gute, ausreichende Sprachkenntnisse o.g. Sprachen werden gebeten, bereits vor einer Terminvereinbarung eigenständig einen geeigneten Übersetzer zu organisieren.
Danke für Ihr Verständnis.