Arbeitsmedizinisches Leistungsangebot
Die Arbeitsmedizinische Praxis Seyfried bietet Arbeitsmedizinische Betreuung & Vorsorgen an
- vor Ort - in Betrieben und Unternehmen
- arbeitsplatznah ohne lange Anfahrts- oder Ausfallzeiten der MItarbeitenden
- in der Praxis Walldorf
- sie befindet sich verkehrsgünstiger Lage an der B39 - Autobahnkreuz Walldorf A5 / A6 bzw.
Anschlussstellen: A5 - Walldorf oder A6 - Wiesloch/Rauenberg
Neben der Grundbetreuung (entsprechend den Ausführungen der DGUV Vorschrift 2)
werden Arbeitsmedizinische Vorsorgen entsprechend ArbMedVV angeboten.
Leistungen
Es werden 3 Arten der Vorsorge unterschieden:
- Pflichtvorsorgen (diese müssen vor einer (risikobahafteten) Tätigkeitaufnahme erfolgt sein)
- Angebotsvorsorgen (diese können von Beschäftigten wahrgenommen werden - es besteht keine Verpflichtung zur einer Teilnahme)
… diese beiden Vorsorgetypen werden, entsprechend der Gefährdungsbeurteilung (diese ergibt sich aus den am Arbeitsplatz bestehenden Risikoprofilen) über Ihre Arbeitgeber veranlasst.
- Wunschvorsorgen
… erfolgen aus individuellem Anlass (auf Wunsch von Mitarbeitenden), der im Kontext mit einem Arbeitsplatz besteht und nach Rücksprache mit Arbeitgebern.
Eine Übersicht der Vorsorgeanlässe findet sich im Anhang der ArbMedVV (Arbeitsmedizinischen VorsorgeVerordnung)
Die früheren G-Grundsätze der DGUV - und den hieraus abgeleiteten G-Untersuchungen - wurden 2022 von der DGUV zurückgezogen.
Seit 2022 gibt es ‘Empfehlungen der DGUV zur arbeitsmedizinischen Vorsorge’.
Dies bedingt nicht nur eine Umbenennung, sondern auch eine inhaltliche Verlagerung der früher eher 'strikten' Untersuchungs-Regelungen' …. hin zu einem mehr beratenden Ansatz. Es bedeutet aber auch nicht, dass die Inhalte ehemaliger G-Grundsätze 'nun überholt' sind.
- Zahlreiche ehemalige ‘einfache’ G-Grundsätze werden in der aktuellen ArbMedVV deutlich differenzierte Bereiche aufgeteilt.
Zu beachten ist auch die Trennung zwischen
- Vorsorgen/Vorsorgeanlässen: hier stehen Prävention bzw. Gesundheitsschutz im Vordergrund und
- Eignungsuntersuchungen (s.u.): hier geht es um die Frage ob eine Person eine bestimmte (risikobehaftete) Tätigkeit ausführen kann
z.B.
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früher G25)
- Arbeiten mit Absturzgefahr (früher G41)
- Tätigkeiten mit Atemgeräten (früher G26.2 od. G26.3)
Einstellungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen:
- Eignungsbeurteilungen auf der Basis arbeitsrechtlicher Rechtsgrundlagen
- Eignungsbeurteilungen während der Beschäftigung
Die Organisation und Beratung zu Betrieblicher Erster Hilfe:
umfasst die Beratung zur Anzahl erforderlicher Ersthelfer und deren Schulungen, die Erste-Hilfe-Ausstattung (vom Pflaster, über Erste-Hilfe- bzw. / Verbands-Koffer bis zu Auswahl eines ggf. erforderlichen Defibrillators)
Arbeitsmedizinische Beratung von schwangeren oder stillenden Frauen und von Arbeitgebern bei der Umsetzung der Vorgaben des Mutterschutzgesetzes MuSchG) :
- Mitwirkung bei Erstellung und aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen für Schwangere
- individuelle Beratung der Schwangeren sowie ggf. erforderlicher Diagnostik
… bei beruflicher Indikation / arbeitsplatzbezogene Schutzimpfungen
oder Durchführung von Impfaktionen (z.B. saisonale Grippeschutzimpfungen)
Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
“BGM ist ein vernetztes, innerbetriebliches Führungs- und Steuerungskonzept, das alle relevanten Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit berücksichtigt. Das BGM leistet in Betrieben einen positiven Beitrag für die Gesundheit ihrer Beschäftigten. ”
(Zitat/Quelle: BGM AME / BMAS und weitere Informationen)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
“Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Von seiner Einführung profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer.”
(Zitat/Quelle: DRV und weitere Informationen)
Stufenweise Wiedereingliederung
"Die stufenweise Wiedereingliederung (STWE), häufig auch "Hamburger Modell" genannt, ist eine freiwillige, medizinisch-therapeutische Maßnahme für arbeitsunfähige Beschäftigte, die nach einer längeren oder schweren Erkrankung schrittweise zur Arbeit zurückkehren."
(Zitat/Quelle: RTW – Return to Work / BAUA und weitere Informationen)
Arbeitgeber sind zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. Aus diesen ergeben sich bspw. auch ob und welche Arbeitsmedizinischen Vorsorgen für Tätigkeiten an einem Arbeitsplatz erforderlich werden. Als fachkundige Person berät hier der Betriebsarzt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich Arbeitsschutzmaßnahmen, zu Maßnahmen der Unfallverhütung sowie in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.
Masernschutz-Bescheinigungen sind für nach 1970 geborene Personen erforderlich, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen arbeiten.
weitere Infomationen zum Masernschutzgesetz: Bundesgesundheitsministerium